Wie bereits in den vorherigen Kapiteln besprochen, ist die Laufleistung eines Reifen von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass man hier keine festen Vorgaben machen kann, denn jeder Reifen unterliegt dem Verschleiß oder kann wegen einer Beschädigung vorzeitig ausgetauscht werden müssen.
Die Reifen sind abgefahren: Auch bei bester Pflege und Wartung erreicht jeder Reifen irgendwann seine Verschleißgrenze und ist abgefahren. In jedem Reifen mit Straßenzulassung sind in den Profilrillen kleine Profilstege sichtbar, die man Verschleißanzeiger nennt. Diese Stege haben eine Höhe von 1,6mm; dies entspricht der derzeit vom Gesetzgeber vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestprofiltiefe. Wenn diese Stege ohne Absatz in die Profilstollen übergehen, muss der Reifen allerspätestens ausgetauscht werden. Wichtig: Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe darf in keiner der mit Profilstegen versehenen Hauptprofilrillen unterschritten werden! Bei Winterreifen ist eine Mindestprofiltiefe von 4mm ratsam, zumal in den meisten europäischen Nachbarländern dieser Wert auch als Untergrenze für Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Suche nach sichtbaren Beschädigungen: Sie sollten regelmäßig das Reifenprofil und die Seitenwände der Reifen einer Sichtkontrolle unterziehen und auf Beschädigungen achten. Zur Erreichung eines bestmöglichen Fahrverhaltens sollten Sie stets alle vier Reifen gleichzeitig ersetzen. Für den Fall, dass Sie aber nur zwei Reifen erneuern, sollten Sie darauf achten, dass die neuen Reifen auf der Hinterachse montiert werden um eine bessere Traktion und Spurtstabilität zu erreichen.